Donnerstag, November 21, 2024
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Mit der Baustellenverordnung hat der Gesetzgeber die Bauherren für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf ihren Baustellen verantwortlich gemacht.

Hintergrund ist die Verpflichtung, die nach wie vor sehr hohe Unfallrate am Bau zu senken.

Als geprüfte Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGe-Ko) können wir Sie beraten und koordinierend die Ihnen über die Baustellenverordnung auferlegten Verpflichtungen übernehmen.

Je nach Größe und Dauer der Baumaßnahme fallen folgende Tätigkeiten an:

  • Beratung aller Beteiligten zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf Baustellen
    • im Zuge der Bauplanung,
    • der Ausschreibung
    • und der Terminplanung
  • Vorankündigung der Baumaßnahme bei den Behörden
  • Erstellen und Fortschreiben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Einweisung der Baufirmen und deren Mitarbeiter
  • Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Maßnahmen
  • Erstellen einer Arbeitsunterlage für spätere sicherheitsrelevante Arbeiten am Gebäude

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